ZWEITER BILDUNGSWEG NEUKÖLLN

TANNENHOF-SCHULE

Zugangsvoraussetzungen

Wir heißen alle Interessent*innen willkommen, die bei uns am ZBW Neukölln ihren Schulabschluss nachholen wollen. Es gibt dennoch einige Zugangsvoraussetzungen, die von unseren Bewerber*innen erfüllt werden müssen:

  • drogen-, alkohol- und suchtfreies Leben
  • gesicherte Wohnsituation (Meldeadresse)
  • Volljährigkeit (Ausnahmen können bei Härtefällen ab 16 Jahren genehmigt werden)
  • bei angestrebtem eBBR/MSA: Nachweis früherer Abschlüsse (BBR)
Bewerber*innen nichtdeutscher Herkunftssprache werden nur aufgenommen, wenn aufgrund einer Sprachstandsfeststellung entsprechend §15 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes angenommen werden kann, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können. Die Sprachstandsfeststellung entfällt, wenn der/die Bewerber*in die Berufsbildungsreife (BBR) oder einen der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Schule oder das Zertifikat Deutsch der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens erworben hat oder einen nach der Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde gleichwertigen Nachweis vorlegen kann. 

Bei Fragen zu unseren Zugangsvoraussetzungen besucht unsere FAQ-Seite oder setzt euch hier persönlich mit dem ZBW Neukölln in Verbindung. Wir helfen gerne weiter!